Dein Weg zum B-Führerschein - Duale Ausbildung

DUALE AUSBILDUNG KLASSE B (§ 122 KFG)

Bei der dualen Ausbildung hast du die Möglichkeit, neben der Ausbildung in der Fahrschule das Autofahren zum Teil von deinen Eltern oder Bekannten zu erlernen. Die Vorteile liegen auf der Hand: mehr Selbstbestimmung und viel Fahrpraxis, die du zeitlich flexibel im Verkehr sammeln kannst.

Voraussetzungen des Begleiters (max. 2 Begleiter):

  • Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mind. 7 Jahren
  • 3 Jahre Fahrpraxisnachweis
  • 3 Jahre keine schweren Verkehrsverstöße (unfallfrei)
  • Der/Die Begleiter dürfen innerhalb von 18 Monaten max. 2 Bewerber begleiten.

Organisatorischer Ablauf:

  1. Anmeldung zum Führerschein in der Fahrschule
  2. Einreichung des L-Antrages des/der Begleiter in der Fahrschule
  3. Absolvierung der Grundausbildung und der theoretischen Einweisung
  4. Bestätigung der Eignung durch die ärztliche Untersuchung
  5. Der Bescheid zur Durchführung von Übungsfahrten wird von der Behörde zugeschickt
  6. Abholung der L-Tafeln und des Fahrtenprotokolls in der Fahrschule (NEU: oder einfach unter "Downloads" herunterladen und ausdrucken)

Wichtig! Um bei einem eventuellen Unfall während der Übungsfahrten den vollen Schutz der Haftpflichtversicherung zu erhalten, sollte die Ausbildung der Versicherung gemeldet werden!

 

Ablauf der praktischen Ausbildung

 

GRUNDAUSBILDUNG IN DER FAHRSCHULE (6 UE)

Mind. 8 theoretische Kurseinheiten und 6 Fahrlektionen (Vor- und Grundschulung), in denen dem Fahranfänger die elementaren Kenntnisse vermittelt und die Basis für die Übungsfahrten gelegt wird.

THEORETISCHE EINWEISUNG (1 UE)

Die theoretische Einweisung erfolgt gemeinsam mit dem/den Begleiter/n, um die zukünftigen „Ausbildner“ mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Lehrziel der Übungsfahrten vertraut zu machen.

ÜBUNGSFAHRTEN

Vorschriften für die Durchführung von Übungsfahrten:

  • Die gefahrenen Übungskilometer im Ausmaß von mind. 1000 km sind in einem Fahrtenprotokoll festzuhalten.
  • Kennzeichnung des Fahrzeuges an der Windschutz- und Heckscheibe mit den entsprechenden Tafeln
  • Die Bewilligung der Behörde, der Führerschein des Begleiters und ein amtlicher Lichtbildausweis des Bewerbers sind mitzuführen.
  • Es gilt striktes Alkoholverbot (max. 0,1 Promille) für Führerscheinbewerber und Begleiter.
  • Übungsfahrten dürfen nur im Inland durchgeführt werden.
  • Die Übungsfahrten müssen einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen umfassen.

BEOBACHTUNGSFAHRT (1 UE)

Nach der privaten Praxis absolviert der Bewerber mit dem/den Begleiter(n) und einem Fahrtrainer die Beobachtungsfahrt, welche mit dem eigenen Auto durchgeführt wird. Zur Beobachtungsfahrt ist bitte das ausgefüllte Fahrtenprotokoll mitzubringen.

PERFEKTIONSSCHULUNG & PRÜFUNGSVORBEREITUNG (6 UE)

Den Abschluss der Ausbildung bilden die Perfektionsschulung mit Überland- und Autobahnfahrt sowie die Prüfungsvorbereitung mit einer simulierten Fahrprüfung.

Die praktische Führerscheinprüfung kann wahlweise mit dem eigenen Auto (Beisitzer: Begleiter) oder mit einem Fahrschulauto (Beisitzer: Fahr(schul)lehrer) absolviert werden.

 

WICHTIG! Mit Veröffentlichung der 62. KDV-Novelle entfällt mit 21. Oktober 2016 die Nachtfahrt während der Fahrschulausbildung, wenn Übungsfahrten absolviert werden, "da die Nachtfahrten erfahrungsgemäß ohnedies im Rahmen der privaten Fahrten gemacht werden". Diese Regelung gilt sowohl für die klassische Bdual-Ausbildung als auch für Übungsfahrten, die ergänzend zur Vollausbildung beantragt werden, ohne die vollen 1.000 km Selbstausbildung zu absolvieren.